Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens. Ausdrücklich ausgenommen sind Leistungen im Rahmen von Werkverträgen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, solange ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird
1.3 Für die Auslegung der Lieferklauseln (z. B. FCA, FOB, CIF, …) gelten die von der Internationalen Handelskammer (ICC) festgelegten "Incoterms" in ihrer jeweils neuesten Fassung.


2. Angebot, Leistungsumfang, Bindungsfrist, Genehmigungserfordernisse

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Mit dem Angebot übersandte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Gewichts- und Maßangaben dienen nur der Veranschaulichung und sind mangels anderweitiger Vereinbarung nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen sind vom Kunden hinzunehmen, sofern sie nicht über das handelsübliche Maß hinausgehen.2.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.
2.3 Soweit ein Vertrag verbindlich zustande kommt, beschränkt sich der Lieferumfang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, auf die jeweiligen Waren. Übersandte Unterlagen (Pläne, Zeichnungen, Abbildungen …) sind nicht Bestandteil des Vertrages und nicht im Lieferumfang enthalten.
2.4 Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von 2 Wochen ab Eingang bei uns gebunden. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung innerhalb dieser Frist ausgeführt ist.
2.5 Soweit im Bestimmungsland für die Einfuhr Genehmigungen oder ähnliches erforderlich sind, sind uns bei Bestellung die Daten (Genehmigungsdatum, Gültigkeitsdauer etc.) anzugeben.


3. Preis und Zahlung

3.1 Die angebotenen Preise verstehen sich netto ab Werk unverpackt und unversichert. Wechsel und Schecks gelten erst mit endgültiger Einlösung als Zahlung. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
3.2 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten.
3.3 Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen mit Ausnahme der Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden.
3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden lediglich in einem Umfang zurückbehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.


4. Fristen, Verzug und Selbstbelieferungsvorbehalt

4.1 Lieferfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich so bezeichnet worden sind.
4.2 Soweit die Lieferung der Ware durch von uns nicht zu vertretende äußere Umstände verzögert wird, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungsfristen um die Dauer der durch diese Umstände eingetretenen Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt insbesondere bei Krieg, Naturgewalten, inneren Unruhen, hoheitlichen Maßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe in unserem Betrieb sowie bei Arbeitskämpfen in den Betrieben unserer Zulieferer. Wir werden den Kunden über eine solche Verzögerung unverzüglich informieren.
4.3 Unsere Haftung für Verzögerungsschäden bleibt in allen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Kunde kann den nachweislich entstandenen Schaden ersetzt verlangen, jedoch nur in Höhe von ½ % der vereinbarten Vergütung pro Woche Lieferverzögerung, insgesamt höchstens 5 % der vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht bei Überschreiten eines vereinbarten Fixtermins, bei Arglist und Vorsatz, der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, bei Übernahme einer Leistungsgarantie und sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.
4.4 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz vorheriger Vereinbarungen mit unseren Lieferanten unsererseits die Ware nicht erhalten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.


5. Gefahrübergang und Versand

5.1 Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Kosten des Versands trägt der Kunde. Der Versand erfolgt unversichert, auf Wunsch des Kunden kann auf seine Kosten eine Versicherung erfolgen.
5.2 Im Falle der Versendung der Ware geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen übernommen haben.
5.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über. Jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
5.4 Die Ware ist vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziff. 7 (Mängelrüge und Haftung für Mängel) auch dann entgegenzunehmen, wenn sie Mängel aufweist, die den vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigen.
5.5 Im Falle von uns nicht zu vertretender nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Belieferung durch unseren Zulieferer sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern. Beschädigungen durch Dritte hat der Kunde unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Der Kunde hat uns unverzüglich über Beschädigungen oder die Zerstörung des Kaufgegenstandes zu informieren.
6.3 Der Kunde darf die Ware ohne unsere Zustimmung nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer erfolgreichen Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Kunde zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages (einschl. MwSt.) aus diesem Geschäft sowie in Höhe aller sonstigen unbezahlten Rechnungsendbeträge (einschl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Die Abtretung ist unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an.
6.5 Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichteten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, so können wir verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6.6 Die Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist. Auf unser Verlangen ist der Kunde jederzeit verpflichtet, uns die zur Verfolgung unserer Eigentums- oder Miteigentumsrechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
6.7 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.


7. Mängelrüge, Verjährung, Mängelgewährleistung, Gewährleistungsausschluss

7.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und, soweit sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Ein solcher Mangel ist unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
7.3 Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt für Verbraucher (§ 13 BGB) nach zwei Jahren vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an. War an dem Geschäft ein Verbraucher (§ 13 BGB) nicht beteiligt, so beträgt die Frist ein Jahr vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an. Dies gilt nicht in den Fällen der §§ 478, 479 BGB (Rückgriff des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf).
7.4 Bei Vorliegen eines Mangels werden wir diesen nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung kostenlos beseitigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
7.5 Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so können wir vom Kunden neben der Rückgewähr der mangelhaften Sache auch einen Ersatz für die bis zum Austausch durch den Kunden gezogenen Nutzungen verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist.
7.6 Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Kunde uns für die Nacherfüllung eine angemessene Frist zu setzen. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden sind wir sofort zu verständigen.
7.7 Für die Nacherfüllung sind uns regelmäßig zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
7.8 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung; fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte; Veränderung durch Einbau von Teilen fremder Herkunft; versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese von uns oder vom Hersteller empfohlen werden; normale Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen; fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Eine Veränderung der Programmierung durch den Kunden oder Dritte.
7.9 Für gebrauchte Ware wird in Fällen, in denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird die Gewährleistung auf ein Jahr vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges an beschränkt.


8. Haftungsbeschränkungen bei Schadenersatz, Verjährung von Schadenersatzansprüchen

8.1 Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Uneingeschränkt haften wir weiter für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter ist unsere Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dabei ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht uns, unsere leitenden Angestellten oder unsere Erfüllungsgehilfen der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung trifft oder eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
8.5 In allen anderen Fällen ist unsere Haftung - gleich, aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir werden uns auf diese Ausschlussklausel dann nicht berufen, wenn zu unseren Gunsten Versicherungsdeckung für den vom Kunden geltend gemachten Anspruch besteht.
8.6 Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht in Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren in zwei Jahren vom Zeitpunkt der schädigenden Handlung an. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir gesetzlich zwingend haften, insbesondere bei Ansprüchen aus Produkthaftung sowie wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes, das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechtes (CISG) sowie des Kollisionsrechts finden keine Anwendung.
9.2 Es wird die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart.
9.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Regelungslücke.


Stand: 01. April 2018

SAUER BIBUS GmbH

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